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282 APV CH-LU

§ 38 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Weitere Gebühren und Kosten

Prüfungsgebühren
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§ 38 APV · Weitere Gebühren und Kosten

1. Für die übrigen in Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Amtshandlungen richten sich die Kosten und Gebühren nach der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justiz-Kostenverordnung).

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