282
APV
CH-LU
§ 38 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Weitere Gebühren und Kosten
Prüfungsgebühren
§ 38 APV · Weitere Gebühren und Kosten
1. Für die übrigen in Anwendung dieser Verordnung erforderlichen Amtshandlungen richten sich die Kosten und Gebühren nach der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justiz-Kostenverordnung).