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APV
CH-LU
§ 37 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Gebühr für das Prüfungsgespräch
Prüfungsgebühren
§ 37 APV · Gebühr für das Prüfungsgespräch
1. Die Gebühr für das Prüfungsgespräch beträgt 1100 Franken.
2. Verzichtet die Bewerberin oder der Bewerber auf die Durchführung des Prüfungsgesprächs, geht ein Betrag von 200 Franken an die Unkosten.