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APV
CH-LU
§ 34 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Prüfungstermine
Prüfungsgespräch
§ 34 APV · Prüfungstermine
1. Das Gesuch um Zulassung kann jederzeit eingereicht werden.
2. Das Prüfungsgespräch findet in der Regel innert zweier Monate nach Vorliegen des Zulassungsentscheides statt. Die Prüfungsgebühr ist im Voraus zu bezahlen.