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282 APV CH-LU

§ 14 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Prüfungstermine, Zulassung

Anwaltsprüfung
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§ 14 APV · Prüfungstermine, Zulassung

1. Die Anwaltsprüfung wird in der Regel dreimal pro Jahr durchgeführt. Die Termine werden im Internet publiziert.

2. Gesuche um Zulassung zur Anwaltsprüfung sind dem Kantonsgericht in der Regel bis Ende November, Ende März oder Ende Juli einzureichen. Vorbehalten bleiben andere bekannt gegebene Termine.

3. Dem Gesuch sind beizulegen

a. die Ausweise über das Anwaltspraktikum,

b. * ...

c. * ein Auszug aus dem Strafregister,

d. * Nach Eingang des Gesuchs wird die Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Leistet die Kandidatin oder der Kandidat innert eingeräumter Frist die Prüfungsgebühr nicht, ist auf das Gesuch nicht einzutreten.

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