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281 AAV CH-LU

§ 19 Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte (AAV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 19 AAV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

2. Die Geschäftsordnung der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte vom 17. Juni 1982 wird aufgehoben.

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