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AAV
CH-LU
§ 19 Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte (AAV) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 19 AAV · Inkrafttreten
1. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.
2. Die Geschäftsordnung der Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte vom 17. Juni 1982 wird aufgehoben.