Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
271 CH-LU

§ 3 Verordnung über die Mediation im Jugendstrafverfahren - Vertraulichkeit

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 Verordnung über die Mediation im Jugendstrafverfahren · Vertraulichkeit

1. Das Mediationsverfahren ist vertraulich.

← § 2 Verordnung über die Mediation im Jugendstrafverfahren Gegenstand § 4 Verordnung über die Mediation im Jugendstrafverfahren →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →