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CH-LU
§ 6 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Erscheinungsweise
Amtliche Publikationsorgane - Luzerner Kantonsblatt
§ 6 Publikationsgesetz · Erscheinungsweise
1. Das Luzerner Kantonsblatt erscheint in der Regel jede Woche am Samstag.
2. Die einzelnen Ausgaben eines Jahrganges werden nummeriert und fortlaufend mit Seitenzahlen versehen. Für die Zusammenfassung der einzelnen Jahrgänge werden Ordner herausgegeben.
3. Zu jedem Jahrgang wird ein Sachregister erstellt.