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CH-LU
§ 25 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 25 Publikationsgesetz · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Durch dieses Gesetz wird das Gesetz über die amtlichen Bekanntmachungen vom 30. Mai 1883 aufgehoben.