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CH-LU
§ 21 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Inhalt und Zweck
Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern
§ 21 Publikationsgesetz · Inhalt und Zweck
1. Die Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern (SRL) besteht aus den systematisch geordneten, bereinigten geltenden kantonalen Erlassen mit rechtsetzendem Inhalt.
2. Die SRL wird in einer Datenbank im Internet veröffentlicht und laufend nachgeführt mit dem Ziel, dass geltendes Luzerner Recht ab dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens in aller Regel darin publiziert ist.
3. Die Staatskanzlei, das Staatsarchiv und die Zentral- und Hochschulbibliothek gewährleisten für die Öffentlichkeit die Einsichtnahme in die SRL in geeigneter Form.
4. Einzelne Erlasse werden von der Staatskanzlei gegen Gebühr in Broschürenform abgegeben.