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27 CH-LU

§ 13 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Bezeichnung und Inhalt

Amtliche Publikationsorgane - Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide
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§ 13 Publikationsgesetz · Bezeichnung und Inhalt

1. In einer Datenbank im Internet werden unter der Bezeichnung «Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide» (LGVE) Leitentscheide der Gerichts- und Verwaltungsbehörden veröffentlicht.

2. In der Datenbank können auch Weisungen und weitere Entscheide veröffentlicht werden.

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