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CH-LU
§ 13 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Bezeichnung und Inhalt
Amtliche Publikationsorgane - Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide
§ 13 Publikationsgesetz · Bezeichnung und Inhalt
1. In einer Datenbank im Internet werden unter der Bezeichnung «Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide» (LGVE) Leitentscheide der Gerichts- und Verwaltungsbehörden veröffentlicht.
2. In der Datenbank können auch Weisungen und weitere Entscheide veröffentlicht werden.