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27 CH-LU

§ 11 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Veröffentlichung der Verhandlungen des Kantonsrates

Amtliche Publikationsorgane - Verhandlungen des Kantonsrates des Kantons Luzern
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§ 11 Publikationsgesetz · Veröffentlichung der Verhandlungen des Kantonsrates

1. Die Verhandlungen des Kantonsrates werden nach den Vorschriften des Parlamentsrechts im Internet veröffentlicht.

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