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CH-LU
§ 11 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Veröffentlichung der Verhandlungen des Kantonsrates
Amtliche Publikationsorgane - Verhandlungen des Kantonsrates des Kantons Luzern
§ 11 Publikationsgesetz · Veröffentlichung der Verhandlungen des Kantonsrates
1. Die Verhandlungen des Kantonsrates werden nach den Vorschriften des Parlamentsrechts im Internet veröffentlicht.