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CH-LU
§ 10 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) - Erscheinungsweise
Amtliche Publikationsorgane - Gesetzessammlung des Kantons Luzern
§ 10 Publikationsgesetz · Erscheinungsweise
1. Die Gesetzessammlung des Kantons Luzern erscheint fortlaufend in Heften, die dem Kantonsblatt beigelegt werden.
2. Die einzelnen Hefte eines Jahrgangs werden fortlaufend mit Seitenzahlen versehen und jahrweise in einem Ordner zusammengefasst.
3. Zu jedem Jahrgang werden ein Sachregister und ein chronologisches Register erstellt.