26d
E-ID
CH-LU
§ 8 Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) - Nutzung
Gemeinsame Bestimmungen
§ 8 E-ID-Verordnung · Nutzung
1. Die Nutzung des Identitätsverwaltungssystems und des Service-Portals für den Behördenverkehr ist freiwillig und kostenlos.
2. Die Behörden haben ihre Dienstleistungen weiterhin auch in nicht-elektronischer Form anzubieten.
3. Allfällige Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen richten sich nach den jeweiligen Erlassen.