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26d E-ID CH-LU

§ 8 Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) - Nutzung

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 8 E-ID-Verordnung · Nutzung

1. Die Nutzung des Identitätsverwaltungssystems und des Service-Portals für den Behördenverkehr ist freiwillig und kostenlos.

2. Die Behörden haben ihre Dienstleistungen weiterhin auch in nicht-elektronischer Form anzubieten.

3. Allfällige Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen richten sich nach den jeweiligen Erlassen.

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