26d
E-ID
CH-LU
§ 6 Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) - Zweck des Service-Portals
Service-Portal
§ 6 E-ID-Verordnung · Zweck des Service-Portals
1. Das Service-Portal verschafft Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Behörden.
2. Die Nutzerinnen und Nutzer können auf dem Service-Portal
a. Informationen über die elektronischen Dienstleistungen der Behörden einsehen,
b. elektronische Dienstleistungen von Behörden in Anspruch nehmen,
c. den Verlauf der bisher genutzten elektronischen Dienstleistungen einsehen und
d. eine personalisierte Nutzungsoberfläche gestalten.