Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
26d E-ID CH-LU

§ 1 Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 E-ID-Verordnung · Zweck

1. Diese Verordnung regelt für eine befristete Testphase den Betrieb und die Nutzung eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals, mit deren Hilfe die Behörden elektronische Dienstleistungen erbringen können.

Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) - Zweck § 2 E-ID-Verordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →