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26b CH-LU

§ 35 Verordnung über die Informatiksicherheit und über die Nutzung von Informatikmitteln (Informatiksicherheitsverordnung) - Umsetzungsfristen

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§ 35 Informatiksicherheitsverordnung · Umsetzungsfristen

1. Die Umsetzung der §§ 15 Absatz 4, 20 und 32 Absatz 1 hat bis zum 31. Dezember 2018 zu erfolgen.

2. Die Umsetzung der §§ 8 Absatz 3 und 24 Absatz 1 hat bis zum 31. Dezember 2022 zu erfolgen.

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