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26b CH-LU

§ 24 Verordnung über die Informatiksicherheit und über die Nutzung von Informatikmitteln (Informatiksicherheitsverordnung) - Nutzung von E-Mail und Internet

Nutzung und Missbrauch von Informatikmitteln
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§ 24 Informatiksicherheitsverordnung · Nutzung von E-Mail und Internet

1. Mit E-Mail dürfen keine vertraulichen und geheimen Informationen und namentlich keine besonders schützenswerte Personendaten unverschlüsselt übermittelt werden.

2. Vorbehalten bleibt das Versenden von vertraulichen und geheimen Informationen namentlich von besonders schützenswerten Personendaten ohne Verschlüsselung, soweit die Dateneigner der vertraulichen Informationen und bei Personendaten die betroffenen Personen ausdrücklich damit einverstanden sind.

3. Die private Nutzung von Internet und E-Mail ist in beschränktem Umfang zulässig. Sie ist auf ein Minimum zu beschränken und soll in der Regel ausserhalb der Arbeitszeiten stattfinden.

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