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CH-LU
§ 7 Informatikverordnung - Informatikstrategie
Planungsinstrumente, Informatikstandards und Informatikarchitektur
§ 7 Informatikverordnung · Informatikstrategie
1. Die Informatikstrategie ist ein Planungsinstrument des Regierungsrates, mit dem dieser in regelmässigen Abständen die technologische Entwicklung und die Veränderung des Nutzungsverhaltens berücksichtigt, Informatikziele definiert und strategische Informatikinitiativen festlegt. Sie ist auf die Ziele des Kantons Luzern und dessen Geschäftsprozesse ausgerichtet.