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26a CH-LU

§ 6 Informatikverordnung - Übergreifende Steuerung

Organisation
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§ 6 Informatikverordnung · Übergreifende Steuerung

1. Die übergreifende Steuerung der Informatik des Kantons Luzern umfasst

a. die Vorgaben der Informatikstrategie,

b. die finanzielle und personelle Gesamtplanung der Informatik,

c. ein gemeinsames Informatik- und Anwendungsportfolio,

d. die zentrale Budgetierung für Vorhaben und Projekte,

e. die zentrale Steuerung departementsübergreifender Vorhaben und Projekte,

f. die Informatikarchitektur und die Informatikstandards,

g. die übergreifende Verantwortung für die Informatiksicherheit.

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