Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
26a CH-LU

§ 19 Informatikverordnung - Leistungsvereinbarungen

Leistungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (33 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Informatikverordnung · Leistungsvereinbarungen

1. Für jede Leistung, welche die DIIN erbringt, schliesst diese mit dem Leistungsbezüger eine Leistungsvereinbarung ab.

← § 18 Informatikverordnung Zweck § 20 Informatikverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →