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CH-LU
§ 12 Informatikverordnung - Informatikbeschaffungen
Informatikbeschaffungen, Infrastruktur, Anwendungen, Betrieb und Wartung
§ 12 Informatikverordnung · Informatikbeschaffungen
1. Im Bereich der Konzerninformatik ist die Dienststelle Informatik (DIIN) für Beschaffungen zuständig. Für Beschaffungen im Bereich der Departementsinformatik sind je in ihrem Zuständigkeitsbereich die Departemente, die Staatskanzlei und das Kantonsgericht zuständig.
2. Vor Ausschreibungen und Beschaffungen sind Produktestandards zu evaluieren.