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§ 11 Informatikverordnung - Departementsübergreifende Vorhaben und Projekte

Vorhaben und Projekte
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§ 11 Informatikverordnung · Departementsübergreifende Vorhaben und Projekte

1. Departementsübergreifende Vorhaben und Projekte werden durch das OVG gesteuert.

2. Die Steuerung erfolgt insbesondere durch

a. die Vorgabe von Projektmanagementstandards,

b. einheitliche Projektmanagementinstrumente,

c. die Delegation von Mitgliedern des OVG in die Steuerung der Projekte.

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