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§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes - Inkrafttreten

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§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes · Inkrafttreten

1. Der Beschluss tritt zusammen mit dem Gesetz über die Schaffung des Kantonsgerichtes am 1. Juni 2013 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.

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