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267 CH-LU

§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes - Zahl und Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter

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§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes · Zahl und Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter

1. Die Zahl und der Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter des Kantonsgerichtes werden wie folgt festgesetzt

a. * 20 vollamtliche Richterinnen und Richter,

b. * 9 hauptamtliche Richterinnen und Richter mit einem Beschäftigungsgrad von je 50 Prozent,

c. 10-20 Ersatzrichterinnen und -richter,

d. 20-25 Fachrichterinnen und -richter.

Zahl und Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter § 2 Kantonsratsbeschluss über die Zahl und den Beschäftigungsgrad der Mitglieder des Kantonsgerichtes →

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