263
GOKG
CH-LU
§ 34 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Aufhebung von Erlassen
Schlussbestimmungen
§ 34 GOKG · Aufhebung von Erlassen
1. Die Geschäftsordnung für das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern vom 16. Mai 1973 und die Geschäftsordnung für das Obergericht des Kantons Luzern vom 24. Juni 2010 werden aufgehoben.