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263 GOKG CH-LU

§ 26 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Referat

Rechtspflege
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§ 26 GOKG · Referat

1. Das Referat wird in der Regel schriftlich abgefasst.

2. Es enthält

a. in wesentlichen Zügen den Sachverhalt,

b. soweit notwendig die Beweiswürdigung,

c. die rechtliche Würdigung,

d. den Antrag.

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