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263 GOKG CH-LU

§ 23 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Fachrichterinnen und -richter

Rechtspflege
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§ 23 GOKG · Fachrichterinnen und -richter

1. Der Präsident oder die Präsidentin kann Fachrichterinnen und -richter in den Spruchkörper aufnehmen, wenn die Behandlung des Streitfalls deren Sachkunde erfordert.

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