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GOKG
CH-LU
§ 15 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Zweite Abteilung
Rechtspflege
§ 15 GOKG · Zweite Abteilung
1. Die zweite Abteilung erledigt
a. Rechtsmittelverfahren im Familienrecht,
b. Verfahren als einzige Instanz im Familienrecht,
c. Berufungsverfahren im Strafrecht,
d. die übrigen Revisionen im Strafrecht,
e. * Rechtsmittel betreffend selbständige nachträgliche Entscheide des Gerichts (Art. 363 ff. StPO[6]) und Beschwerden bezüglich des Vollzugs von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Art. 43 JStPO[7]),
f. Verwaltungsgerichtsbeschwerden betreffend Strafvollzug,
g. * die Aufgaben der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft unter Einbezug der ersten Abteilung,
h. Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege in ihrem Zuständigkeitsbereich,
i. Entscheide, die nicht einer anderen Abteilung zugewiesen sind.