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263 GOKG CH-LU

§ 15 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Zweite Abteilung

Rechtspflege
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§ 15 GOKG · Zweite Abteilung

1. Die zweite Abteilung erledigt

a. Rechtsmittelverfahren im Familienrecht,

b. Verfahren als einzige Instanz im Familienrecht,

c. Berufungsverfahren im Strafrecht,

d. die übrigen Revisionen im Strafrecht,

e. * Rechtsmittel betreffend selbständige nachträgliche Entscheide des Gerichts (Art. 363 ff. StPO[6]) und Beschwerden bezüglich des Vollzugs von jugendstrafrechtlichen Sanktionen (Art. 43 JStPO[7]),

f. Verwaltungsgerichtsbeschwerden betreffend Strafvollzug,

g. * die Aufgaben der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft unter Einbezug der ersten Abteilung,

h. Verfahren um unentgeltliche Rechtspflege in ihrem Zuständigkeitsbereich,

i. Entscheide, die nicht einer anderen Abteilung zugewiesen sind.

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