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263 GOKG CH-LU

§ 12 Geschäftsordnung für das Kantonsgericht des Kantons Luzern (GOKG) - Abteilungen und Kammern

Rechtspflege
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§ 12 GOKG · Abteilungen und Kammern

1. Das Kantonsgericht gliedert sich für die Rechtsprechung in vier Abteilungen.

2. Die Abteilung kann die weitere Unterteilung in Kammern beschliessen.

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