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262 CPCJusVOrdJ CH-LU

§ 75 Verordnung zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizverordnung, JusV) - Bezirksgericht Hochdorf

Organisation und Aufgaben der Justizbehörden - Einzelne Justizbehörden - Erstinstanzliche Gerichte - Führung und Organisation der einzelnen Gerichte
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§ 75 Justizverordnung, JusV · Bezirksgericht Hochdorf

1. Das Bezirksgericht Hochdorf setzt sich zusammen aus

a. 3 Abteilungen,

b. 3 Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten,

c. * 7-9 Richterinnen und Richtern.

2. Die Summe der Stellenprozente beträgt 910.

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