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CPCJusVOrdJ
CH-LU
§ 74 Verordnung zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizverordnung, JusV) - Bezirksgericht Kriens
Organisation und Aufgaben der Justizbehörden - Einzelne Justizbehörden - Erstinstanzliche Gerichte - Führung und Organisation der einzelnen Gerichte
§ 74 Justizverordnung, JusV · Bezirksgericht Kriens
1. Das Bezirksgericht Kriens setzt sich zusammen aus
a. 2 Abteilungen,
b. 2 Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten,
c. * 5-7 Richterinnen und Richtern.
2. Die Summe der Stellenprozente beträgt 700.
3. Vier Richterinnen und Richter sind mit einem Jahrespensum von je 25 Prozent in Doppelfunktion für das Zwangsmassnahmengericht tätig.