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262 CPCJusVOrdJ CH-LU

§ 74 Verordnung zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizverordnung, JusV) - Bezirksgericht Kriens

Organisation und Aufgaben der Justizbehörden - Einzelne Justizbehörden - Erstinstanzliche Gerichte - Führung und Organisation der einzelnen Gerichte
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§ 74 Justizverordnung, JusV · Bezirksgericht Kriens

1. Das Bezirksgericht Kriens setzt sich zusammen aus

a. 2 Abteilungen,

b. 2 Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten,

c. * 5-7 Richterinnen und Richtern.

2. Die Summe der Stellenprozente beträgt 700.

3. Vier Richterinnen und Richter sind mit einem Jahrespensum von je 25 Prozent in Doppelfunktion für das Zwangsmassnahmengericht tätig.

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