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CPCJusVOrdJ
CH-LU
§ 62 Verordnung zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizverordnung, JusV) - Verhältnis Richterinnen und Richter-Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
Organisation und Aufgaben der Justizbehörden - Einzelne Justizbehörden - Erstinstanzliche Gerichte - Allgemeines
§ 62 Justizverordnung, JusV · Verhältnis Richterinnen und Richter-Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
1. An den Bezirksgerichten wird ein Verhältnis der Stellenprozente zwischen Richterstellen und Gerichtsschreiberstellen von 1:1 angestrebt.
2. ...