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262 CPCJusVOrdJ CH-LU

§ 14 Verordnung zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizverordnung, JusV) - Zentrale Einsatzgruppe (Pool)

Organisation und Aufgaben der Justizbehörden - Gruppen - Gruppe erstinstanzliche Gerichte - Organisationsstruktur
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§ 14 Justizverordnung, JusV · Zentrale Einsatzgruppe (Pool)

1. Die zentrale Einsatzgruppe (Pool) setzt sich zusammen aus

a. den frei einsetzbaren Richterinnen und Richtern,

b. den Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern der Gruppe,

c. dem Kanzleipersonal der Gruppe.

2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben

a. Ausgleich der Ausfälle, insbesondere bei Ausstand von Richterinnen und Richtern, bei Mutterschaft, bei Krankheit, bei Unfall und bei Urlaub,

b. Verstärkung der Gerichte bei höherem Arbeitsanfall oder erhöhter Pendenzenlast,

c. Unterstützung der Bearbeitung von Gerichtsfällen mit aussergewöhnlichem Bearbeitungsaufwand,

d. Ausgleich der Leistungen für die Gruppe oder im Auftrag der Gruppe.

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