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§ 9 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Zwangsmassnahmengericht
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§ 9 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

1. Das Zwangsmassnahmengericht hat seinen Sitz beim Bezirksgericht Kriens.

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