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CH-LU
§ 8 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
Jugendgericht
§ 8 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
1. Das Jugendgericht hat seinen Sitz beim Bezirksgericht Luzern.
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