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§ 8 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Jugendgericht
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§ 8 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

1. Das Jugendgericht hat seinen Sitz beim Bezirksgericht Luzern.

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