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§ 4 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke - Bezirksgericht Hochdorf

Bezirksgerichte
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§ 4 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke · Bezirksgericht Hochdorf

1. Das Bezirksgericht Hochdorf hat seinen Sitz in Hochdorf.

2. Der Gerichtsbezirk Hochdorf umfasst die Gemeinden Aesch, Ballwil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Ermensee, Eschenbach, Gisikon, Hitzkirch, Hochdorf, Hohenrain, Inwil, Rain, Römerswil, Rothenburg, Root und Schongau.

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