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§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke - Bezirksgericht Kriens

Bezirksgerichte
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§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke · Bezirksgericht Kriens

1. Das Bezirksgericht Kriens hat seinen Sitz in Kriens.

2. Der Gerichtsbezirk Kriens umfasst die Gemeinden Adligenswil, Greppen, Horw, Kriens, Malters, Meggen, Meierskappel, Schwarzenberg, Udligenswil, Vitznau und Weggis.

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