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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke - Bezirksgericht Luzern
Bezirksgerichte
§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke · Bezirksgericht Luzern
1. Das Bezirksgericht Luzern hat seinen Sitz in Luzern.
2. Der Gerichtsbezirk Luzern umfasst die Gemeinde Luzern.
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