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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke - Bezirksgericht Luzern

Bezirksgerichte
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§ 2 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke · Bezirksgericht Luzern

1. Das Bezirksgericht Luzern hat seinen Sitz in Luzern.

2. Der Gerichtsbezirk Luzern umfasst die Gemeinde Luzern.

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