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§ 13 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Schlichtungsbehörde Gleichstellung
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§ 13 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

1. Die Schlichtungsbehörde Gleichstellung hat ihren Sitz beim Arbeitsgericht in Luzern.

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