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CH-LU
§ 11 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
Schlichtungsbehörde Miete und Pacht
§ 11 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
1. Die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht hat ihren Sitz in Luzern.
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