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261 CH-LU

§ 10 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Friedensrichterinnen und -richter
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§ 10 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

1. Die Friedensrichterinnen und -richter haben ihren Sitz in Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.

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