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261 CH-LU

§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

Kantonsgericht[[1]](#titletitle_text_fn_254672_2_1_c)
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§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke

1. Das Kantonsgericht hat seinen Sitz in Luzern.

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