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CH-LU
§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
Kantonsgericht[[1]](#titletitle_text_fn_254672_2_1_c)
§ 1 Kantonsratsbeschluss über die Sitze der Gerichte und Schlichtungsbehörden und die Einteilung des Kantons in Gerichtsbezirke
1. Das Kantonsgericht hat seinen Sitz in Luzern.