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§ 94 Gesetz über die Organisation der Gerichte und Behörden in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justizgesetz, JusG) - Kostenverordnung

Kosten
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§ 94 Justizgesetz, JusG · Kostenverordnung

1. Das Kantonsgericht regelt durch Verordnung

a. die Kosten im Zivilverfahren (Art. 96 ZPO),

b. die Berechnung der Verfahrenskosten und die Gebühren in Strafsachen (Art. 424 StPO),

c. die Gebühren für Aufsichtsverfahren nach kantonalem Recht,

d. * ...

2. Grundlagen für die Festsetzung der Kosten und Gebühren sind

a. der Streitwert,

b. * der Zeitaufwand,

c. * der Umfang und die Schwierigkeit des Falls,

d. die Bedeutung der Streitsache für die Parteien.

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