Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
26 CH-LU

§ 1 Informatikgesetz - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Informatikgesetz · Zweck

1. Dieses Gesetz legt die Organisation der Informatik fest und regelt den Einsatz der Informatikmittel unter Einbezug des Datenschutzes.

Zweck § 2 Informatikgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →