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25c OWV CH-LU

§ 9 Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) - Registrierung und Authentifizierung

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§ 9 OWV · Registrierung und Authentifizierung

1. Der Zugriff von Personen auf nicht öffentlich zugängliche objektbezogene Daten erfolgt mittels Multifaktor-Authentifizierungsverfahren. Der Registrierungsprozess stellt sicher, dass die zugriffsberechtigte Person eindeutig identifiziert werden kann.

2. Die Zugriffsrechte sind mit dem persönlichen Benutzerkonto der berechtigen Person verbunden.

3. Nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik wird sichergestellt, dass nur den Systemen der berechtigten Stellen Zugriff auf nicht öffentlich zugängliche objektbezogene Daten gewährt wird.

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