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25c OWV CH-LU

§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) - Zentrale Objektsysteme des Objektwesens

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§ 5 OWV · Zentrale Objektsysteme des Objektwesens

1. GRAVIS, das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister sowie die Zentrale Raumdatenbank sind die zentralen Objektsysteme, aus denen über das Informationssystem Objektwesen die objektbezogenen Daten abgerufen werden können.

2. Die von den beteiligten Domänen und Bereichen den zentralen Objektsystemen zu liefernden Daten werden in Anhang 2 definiert.

3. Die Daten werden in der Regel täglich oder ereignisbasiert über die Datendrehscheibe Objektwesen übermittelt.

4. Die Domänen und die Bereiche der zentralen Objektsysteme stellen sicher, dass die gelieferten objektbezogenen Daten gegen unzulässiges Bearbeiten geschützt sind.

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