25c
OWV
CH-LU
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) - Zuständige Dienststelle
§ 1 OWV · Zuständige Dienststelle
1. Die zuständige Dienststelle für die Datendrehscheibe Objektwesen und das Informationssystem Objektwesen ist die Dienststelle Raum und Wirtschaft.