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25c OWV CH-LU

§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWV) - Zuständige Dienststelle

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§ 1 OWV · Zuständige Dienststelle

1. Die zuständige Dienststelle für die Datendrehscheibe Objektwesen und das Informationssystem Objektwesen ist die Dienststelle Raum und Wirtschaft.

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