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25b OWG CH-LU

§ 5 Gesetz über die Datendrehscheibe und das Informationssystem Objektwesen (OWG) - Datenrichtigkeit

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§ 5 OWG · Datenrichtigkeit

1. Die verantwortlichen Organe sind zuständig für die Richtigkeit und die Nachführung der objektbezogenen Daten in ihren Objektsystemen. Diese Objektsysteme stellen die jeweils rechtsverbindlichen Daten dar.

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