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258 BeurkGebV CH-LU

§ 52 Verordnung über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 52 BeurkGebV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 1974 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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