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BeurkGebV
CH-LU
§ 11 Verordnung über die Beurkundungsgebühren (BeurkGebV) - Unterschrift, Handzeichen
Tarif - Beglaubigungen
§ 11 BeurkGebV · Unterschrift, Handzeichen
1. Bei der Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die Gebühr Fr. 30.-.
2. Bei gleichzeitiger Beglaubigung mehrerer Unterschriften auf demselben Schriftstück beträgt die Gebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift Fr. 10.-.
3. Dasselbe gilt bei der Beglaubigung von Handzeichen.